Wichtige Informationen für Hundehalter
Der Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz betrifft nur Personen, die ab 1. Juli 2026 erstmals einen Hund anmelden. Bereits bestehende Hundehaltungen sind grundsätzlich nicht betroffen.
Die praktische Einheit ist mit dem Vorbereitungskurs zur Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) vergleichbar, jedoch ohne Prüfung. Sie kann bei jenen Stellen absolviert werden, die auch Kurse bzw. Vorbereitungen für die Alltagstauglichkeitsprüfung anbieten.
Die Bestätigung über die absolvierte Praxiseinheit muss nicht bei der Gemeinde vorgelegt werden. Sie ist von der Hundehalterin bzw. vom Hundehalter aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) vorzulegen.
Für den Vollzug des Tierschutzgesetzes ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In der Praxis betrifft die neue Regelung vor allem Halterinnen und Halter kleiner Hunde.
Wer aufgrund des Oö. Hundehaltegesetzes ohnehin eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren muss (z. B. bei großen Hunden), erfüllt damit auch den erforderlichen Praxisnachweis nach dem Tierschutzgesetz.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument.